Covid-19-Kredite: Bundesrat verzichtet auf Erhöhung

Oliver Borner – 28. März 2024
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2024 unverändert zu belassen.

An seiner Sitzung vom 27. März 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Zinssätze für Covid-19-Kredite unverändert zu belassen. Die Verzinsung biete einen Anreiz, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen, wie es in einer Mitteilung heisst. Dies entspreche sowohl dem ursprünglichen Zweck des Kreditprogramms – der Überbrückung von coronabedingten Liquiditätsengpässen – als auch dem Interesse der Steuerzahlenden an möglichst geringen Kreditausfällen. Somit sind für Kredite bis 500’000 Franken weiterhin 1,5 Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 2 Prozent zu entrichten.

Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der Covid-19-Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Für dieses Jahr kommt es zu keinen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.  Bei der Festlegung der Zinssätze für die Covid-19-Kredite berücksichtigt der Bundesrat unter anderem die Höhe des SNB-Leitzinses. Dieser beträgt seit dem 22. März 2024 1,5 Prozent.

Covid-19-Kredite: GastroSuisse hätte sich Senkung gewünscht

Der Branchenverband GastroSuisse begrüsst den Verzicht auf eine Erhöhung. Angesichts der jüngsten Entwicklung des SNB-Leitzinses wäre allerdings vielmehr eine Senkung angezeigt gewesen, wie der Verband mitteilt.

«Leider hat es der Bundesrat dieses Jahr versäumt, auf die letzte Woche bekannt gegebene Senkung des Leitzinses zu reagieren. Es droht ein Szenario, wonach die Zinsen auf sämtliche Covid-19-Kredite höher sind als der Leitzins! Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Gewerbler, der diese finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen hat», sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Der Bundesrat entscheide entgegen seinem Versprechen zugunsten weniger Banken anstatt für tausende KMUs.